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Garantie oder Gewährleistung?

Zwei Wörter, zwei verschiedene Rechte. Und ein Kassenbon, der nach einem Jahr kaum noch lesbar ist.

Gewährleistung: zwei Jahre, gesetzlich

Die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler, bei dem du gekauft hast. Bei neuen Waren beträgt sie in der Regel zwei Jahre ab Übergabe. Ist die Ware mangelhaft, kannst du zuerst Reparatur oder Ersatz verlangen. Seit 2022 wird im ersten Jahr vermutet, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war (Beweislastumkehr).

Garantie: freiwillig, vom Hersteller

Eine Garantie ist ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen – meist des Herstellers. Dauer und Umfang legt er selbst fest, zum Beispiel drei oder fünf Jahre. Die Bedingungen stehen in der Garantiekarte; oft braucht es den Kaufbeleg oder eine Registrierung.

Rückgabe ist etwas anderes

Online-Käufe kannst du in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Im Laden gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht – viele Händler tauschen aber freiwillig um, oft innerhalb von 14 oder 30 Tagen. Diese Frist steht auf dem Bon oder in den Bedingungen des Händlers.

Wenn der Kassenbon verblasst

Thermopapier verblasst. Fotografiere den Bon deshalb gleich nach dem Kauf und bewahre das Original trotzdem auf. Ob ein Foto als Kaufnachweis anerkannt wird, entscheidet der Händler – ein Foto ist aber besser als ein leeres Stück Papier. Fristfuchs speichert Bon, Seriennummer und alle Fristen und erinnert vor dem Ablauf.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage – im Zweifel lass dich beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Fristen nie mehr verpassen

Fristfuchs rechnet diese Daten für alle deine Verträge, erinnert dich 30, 14 und 3 Tage vorher und schreibt das Kündigungsschreiben – offline und ohne Kontozugriff.

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