So rechnet der Rechner
Aus Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit ergibt sich das Laufzeitende: Beginn 15.03.2025 plus 24 Monate ergibt Ende 14.03.2027. Von diesem Tag zieht der Rechner die Kündigungsfrist ab. Endet ein Vertrag am 31.12. und beträgt die Frist drei Monate, muss die Kündigung bis zum 30.09. beim Anbieter eingegangen sein. Ist der Termin schon vorbei, nimmt der Rechner automatisch das nächste Laufzeitende.
Was gilt seit März 2022?
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen sich viele Verbraucherverträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, nach der Mindestlaufzeit nicht mehr stillschweigend um ein ganzes Jahr verlängern. Sie laufen dann auf unbestimmte Zeit weiter und sind mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Das betrifft zum Beispiel Handy-, Internet-, Strom- oder Fitnessverträge. Versicherungen folgen eigenen Regeln.
Zugang zählt, nicht der Poststempel
Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein und wähle einen Weg mit Nachweis, etwa Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters.
Beispiel Versicherung
Eine Hausratversicherung beginnt am 15.03.2024, läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, Frist drei Monate. Am 21.11.2026 ist das nächste erreichbare Ende der 14.03.2027 – die Kündigung muss bis 14.12.2026 eingehen. Wer das verpasst, ist bis 14.03.2028 gebunden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage – im Zweifel lass dich beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.