Der Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen ein Kalenderjahr und verlängern sich automatisch zum 1. Januar. Die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Damit die Kündigung zum 31.12. wirkt, muss sie spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Läuft dein Vertrag zu einem anderen Datum, gilt das entsprechende Datum aus deinem Versicherungsschein.
Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen und wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Genaue Fristen nennt das Schreiben des Versicherers.
Nach einem Schaden oder beim Fahrzeugwechsel
Auch nach einem regulierten Schadenfall können beide Seiten den Vertrag meist innerhalb eines Monats kündigen. Beim Verkauf, der Abmeldung oder einem neuen Auto gelten besondere Regeln – sie stehen in den Versicherungsbedingungen (AKB) deines Vertrags.
So verpasst du den Termin nicht
Vergleiche Angebote früh im Herbst, kündige mit Nachweis (zum Beispiel per Einschreiben oder über den Kündigungsbutton des Versicherers) und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Ein lückenloser Wechsel ist wichtig: Ohne Haftpflichtschutz darf das Auto nicht gefahren werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die aktuelle Rechtslage – im Zweifel lass dich beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.